Beistände: Wer darf entscheiden?

Manche Menschen brauchen im Alltag Unterstützung.
Zum Beispiel wegen einer sehr starken «geistigen» Behinderung
oder wegen einer psychischen Krankheit.
Diese Menschen haben Mühe,

  • komplizierte Zusammenhänge zu verstehen und
  • etwas allein zu entscheiden.

Sie können zum Beispiel nicht gut mit Geld umgehen.
Oder sie dürfen keine Verträge abschliessen.
Dann entscheidet eine andere Person für sie:
ein Beistand oder eine Beiständin.

Wir vom EBGB fragen:

  • Sollen Beistände alles entscheiden?
  • Sollen sie nur noch beim Entscheiden helfen?
  • Wie denken betroffene Personen darüber?
  • Welche Meinung haben Beistände und Beiständinnen?

Wir wollen herausfinden:

  • Welche Lösungen gibt es?
  • Wie können wir die Arbeit der Beistände verbessern?

Die Situation in der Schweiz

Fachleute haben die Situation in der Schweiz untersucht.
Sie haben darüber einen Bericht geschrieben.

Das schreiben die Fachleute in ihrem Bericht:

  • Der Wille der Person ist wichtig.
  • Beistände sollen beim Entscheiden unterstützen.
    Sie sollen nicht für die Personen entscheiden.
  • Man sollte die Gesetze ändern.

Weitere Informationen:

Übersetzung vom Kompetenzzentrum Leichte Sprache (KLS)