Gleichstellung und Arbeit

Arbeiten ist ein Grund-Recht.
Das bedeutet:
Alle dürfen arbeiten.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Damit das geht, braucht es inklusiven Arbeitsplatz
und Hilfsmittel zum Arbeiten.

Inklusiver Arbeitsplatz

Inklusiv bedeutet:
Niemand wird ausgeschlossen.

  • Es gibt keine Barrieren.
    Zum Beispiel:
    Die Büros sind für alle zugänglich.
    Computer-Programme und Webseiten sind auch für blinde Menschen nutzbar.
  • Alle haben dieselben Chancen.
    Zum Beispiel:
    Die Personal-Abteilung berücksichtigt
    Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen
  • Stärken statt Schwächen
    Die Chefs kennen die Stärken von Menschen mit Behinderungen.

Bei inklusiven Unternehmen sind
Menschen mit Behinderungen willkommen.

Hilfsmittel zum Arbeiten

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Behinderungen brauchen manchmal Hilfe.

Zum Beispiel:

  • Hilfsmittel
    Blinde Mitarbeiter nutzen Screen-Reader (ein Computer-Programm).
    Der Screen-Reader liest Texte vor.
  • Barrierefreie Gebäude
    Personen im Rollstuhl brauchen einen breiten Lift.
    Sonst kommt sie mit dem Rollstuhl nicht ins Büro
  • Geld von der IV
    Der Arbeit-Geber bekommt manchmal Geld von der IV
    zum Bezahlen der Hilfsmittel.
    Oder für Beratung.