Inklusions-Initiative: Das schlägt der Bundesrat vor
Die Inklusions-Initiative verlangt gleiche Rechte für alle.
Für Menschen mit und ohne Behinderungen.
Der Bundesrat hat gesagt:
- Auch wir wollen gleiche Rechte für alle.
Mit der Initiative ändert sich aber wenig.
Der Bundesrat hat das mit vielen Menschen besprochen.
Auch mit Organisationen und Verbänden.
Der Bundesrat hat ihre Meinung ernst genommen.
Der Vorschlag
Der Bundesrat macht einen anderen Vorschlag:
- ein neues Gesetz
- eine Kontrolle
- Anpassungen bei den IV-Leistungen
Der Bundesrat will mehr Inklusion für Menschen mit Behinderungen.
Er will die UNO-BRK in der Schweiz besser umsetzen.
Ein neues Gesetz
Das neue Gesetz heisst:
Bundesgesetz über die Förderung der Inklusion
von Menschen mit Behinderungen
kurz: Inklusionsgesetz
Was will das neue Gesetz?
- Das neue Gesetz gibt ein klares Ziel vor:
Die Schweiz soll die UNO-BRK beachten. - Das neue Gesetz verlangt einen Plan und klare Aufgaben.
Menschen mit Behinderungen können beim Plan mitreden. - Das neue Gesetz hat auch Regeln zum Bereich Wohnen.
Zum Beispiel: Menschen mit Behinderungen dürfen wählen,
wie und wo sie wohnen wollen. - Das neue Gesetz sagt ausserdem:
Die Schweiz braucht Statistiken über Behinderung.
Eine Kontrolle
Ein externes Büro kontrolliert:
Hat die Schweiz die UNO-BRK wirklich umgesetzt?
Was wurde gemacht, was nicht?
Diese Kontrolle nennt man auch «Monitoring».
IV-Leistungen
Der Bundesrat will einige IV-Leistungen anpassen.
Die IV kauft verschiedene Hilfsmittel ein.
Zum Beispiel einen Rollstuhl.
Die IV soll die Preise für Hilfsmittel besser verhandeln können.
Der Zugang zum Assistenz-Beitrag soll einfacher werden.
Mehr Menschen mit Behinderungen sollen davon profitieren.
Was passiert mit dem BehiG?
Die Schweiz hat seit 2004 das BehiG
(Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz).
Dieses Gesetz wird es weiter geben.
Aber auch dieses Gesetz wird aktuell verbessert.
Informationen in Leichter Sprache finden Sie hier.
Übersetzung vom Kompetenzzentrum für Leichte Sprache (KLS).