Sollen Beistände weniger entscheiden?
Manche Menschen brauchen im Alltag Unterstützung.
Zum Beispiel wegen einer sogenannten geistigen Behinderung.
Diese Menschen haben Mühe,
- komplizierte Zusammenhänge zu verstehen und
- etwas allein zu entscheiden.
Eine Behinderung dauert oft ein Leben lang.
Das Schweizer Gesetz (ZGB) schützt diese Menschen
mit Hilfe von Beiständen.
Soll die Schweiz dieses Gesetz ändern?
Was ist ein Beistand?
Ein Beistand oder eine Beiständin ist eine Person.
Sie unterstützt jemanden
bei wichtigen Entscheidungen,
bei Rechnungen und mit Geld.
Es gibt verschiedene Beistands-Arten.
- Ein Beistand entscheidet alles.
Man sagt auch: «umfassende Beistandschaft».
Ein Beispiel:
Herr A. hat eine Behinderung.
Er kann nicht allein entscheiden.
Frau B. ist seine Beiständin.
Sie entscheidet alles für ihn:
Also wo Herr B. wohnt und welche Therapie er macht.
Und auch, wofür er sein Geld ausgibt. - Ein Beistand entscheidet nur bestimmte Dinge.
Dafür gibt es mehrere Beistands-Arten.
Ein Beispiel:
Frau G. gibt zu viel Geld aus.
Ihr Beistand hilft ihr, das Geld richtig einzuteilen.
Frau G. lernt: sie muss zuerst die Rechnungen zahlen.
Und sie muss kontrollieren: Wie viel Geld ist auf dem Konto?
Frau G. darf aber selbst entscheiden, wofür sie das restliche Geld ausgibt.
Sie bestimmt auch selbst, wo sie wohnt.
Die Arbeit von Beiständen ist also im Gesetz geregelt.
Es gibt verschiedene Beistands-Arten.
So ist es in der Schweiz
Im Tessin und in der französischen Schweiz entscheiden viele Beistände alles.
Dort kommt die «umfassende Beistandschaft» oft vor.
In den deutsch-schweizer Kantonen
entscheiden Beistände meistens nur bestimmte Dinge.
Hier gibt es also eher leichte Beistands-Arten.
In diesen Kantonen wäre es einfach,
die «umfassende Beistandschaft» abzuschaffen.
Aber zuerst müsste man das Gesetz ändern.
Die Frage ist nun:
Sollen wir das Gesetz ändern?
Sollen Beistände nicht alles entscheiden?
Sollen wir die «umfassende Beistandschaft» abschaffen?
Warum das Gesetz ändern?
Anwältinnen und Anwälte haben das Gesetz untersucht.
Sie empfehlen:
Man soll die «umfassende Beistandschaft» abschaffen.
Denn sie schränkt die betroffenen Menschen zu sehr ein.
Sie sagen auch:
Die «umfassende Beistandschaft» geht zu weit.
Die Beistände entscheiden zu viel.
Das ist nicht nötig.
Wir haben ja leichtere Beistands-Arten.
Diese Beistands-Arten genügen.
Menschen mit Behinderungen können so mehr mitreden und entscheiden.
Sie erhalten nur die Hilfe, die sie brauchen.
Das denken auch die Fachleute von der UNO (Vereinigung mehrerer Länder).
Sie sagen:
Die «umfassende Beistandschaft» ist zu extrem.
Die Schweiz sollte sie abschaffen.
So können Menschen mit Behinderungen mehr selbst entscheiden.
Übersetzung vom Kompetenzzentrum für Leichte Sprache (KLS).