Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlicht am 17. Februar 2025

Barrierefreiheit in der Bundesverwaltung

Digital verfügbare Informationen und Dienstleistungen vereinfachen für Menschen mit Behinderungen die Kommunikation mit öffentlichen Stellen. Das ermöglicht die gesellschaftliche und politische Teilhabe für alle. Die Bundesverwaltung ist bestrebt, Inhalte von Internetangeboten und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Der eCH-0059 Accessibility Standard Version 3 fordert die Einhaltung der Kriterien aus den WCAG 2.1 auf Konformitätsstufe AA.

Übergeordnete Bestimmungen

Die folgenden Rechtsgrundlagen enthalten Bestimmungen zur Barrierefreiheit:

  • Artikel 9 der UNO Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) erläutert die Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Informationen und Dienstleistungen für die Öffentlichkeit.
  • Artikel 8 Absatz 2 der Bundesverfassung gebietet die Nicht-Diskriminierung von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
  • Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) verpflichtet zu Massnahmen um Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen.
  • Die Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) enthält Bestimmungen zu den Anforderungen an einer behindertengerechten Ausgestaltung von Dienstleistungen des Bundes.
  • Artikel 3 Grundsätze des Bundesgesetzes über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG). Absatz 4 Sie achten darauf, dass ihre Leistungen der gesamten Bevölkerung zugänglich sind.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Webseite des EBGB ist mit der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA teilweise vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

Ausnahmen

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht barrierefrei:

  • Bei den Videos fehlen Audiodeskriptionen.
  • Es gibt erst wenige Inhalte in Leichter Sprache, das Angebot wird laufend ausgebaut.
  • Es gibt erst wenige Inhalte, die mit Gebärdensprache ergänzt sind.

Zur Information betreffend PDF-Dokumente: Einzelne durch das Prüftool «PAC» ausgegebenen Fehlermeldungen, insbesondere Strukturfehler, liessen sich technisch nicht vermeiden. Diese wurden zusätzlich manuell geprüft und es wurde sichergestellt, dass diese die barrierefreie Nutzung der Dokumente nicht beeinträchtigen.

Daten

Die Barrierefreiheitserklärung wurde am 17. Februar 2024 erstellt.

Die Barrierefreiheitserklärung wurde zuletzt am 22. April 2025 überprüft.

Feedback

Ist Ihnen ein Problem bezüglich Barrierefreiheit aufgefallen? Sie können mit uns Kontakt aufnehmen.

Betreiber der Applikation
Eidgenössisches Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
Inselgasse 1
CH-3003 Bern

+41 58 462 82 36

ebgb@gs-edi.admin.ch