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Bauten und Anlagen

Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss man Zugang haben. Zugang an Orte, wo sich das gesellschaftliche Leben abspielt. Namentlich zu Bauten und Anlagen des privaten und öffentlichen Lebens. Das sind zum Beispiel barrierefreie Wohnungen, Arbeitsgebäude, Schulhäuser, Stimmlokale, Spitäler, Banken, Poststellen, Restaurants, Konzertsäle usw.

Bei der Umsetzung der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im Baubereich ist das kantonale Baurecht von grosser Bedeutung. Die Kompetenz über die meisten öffentlichen Gebäude liegt entsprechend bei den kantonalen und kommunalen Baubehörden. Für Gebäude des Bundes und der ETH sind das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Armasuisse Immobilien und der ETH-Rat zuständig.

Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die kommunalen und kantonalen Behörden. Betroffene und Behindertenorganisationen übernehmen eine wichtige Kontrollfunktion bei der Umsetzung. Sie haben die Möglichkeit, gegen eine Baubewilligung Beschwerde zu führen und Zugänglichkeit zu verlangen.