Brandschutz und Evakuierung
Barrierefreiheit ist im Brandschutz und in Evakuierungskonzepten zwingend zu berücksichtigen, um Menschen mit Behinderungen in Notsituationen wirksam schützen zu können. Standardmässige Fluchtwege oder -methoden sind für Personen mit Mobilitäts-, Seh- oder Hörbehinderungen oft ungeeignet oder sogar gefährlich. Ohne entsprechende Massnahmen besteht das Risiko, dass Betroffene im Ernstfall nicht rechtzeitig fliehen können. Evakuierungswege müssen daher barrierefrei gestaltet sein – zum Beispiel mit ausreichend breiten Fluchtwegen, taktilen Leitsystemen sowie visuellen und akustischen Signalen. Details zur Ausgestaltung von barrierefreien Fluchtwegen und Schutzbereichen finden sich in der Norm SIA 500.
Weiterführende Informationen
- SIA 500 Normen «Hindernisfreie Bauten»
- CSS Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum»
- Hindernisfreie Architektur. Die Schweizer Fachstelle Die Fachstelle «Hindernisfreie Architektur» stellt Informationen zur barrierefreien Alarmierung und Evakuierung gemäss den SIA 500 Richtlinien zur Verfügung. Link: https://hindernisfreie-architektur.ch/fachinformationen/alarmierung-und-evakuierung/
- Procap. Bauen und Verkehr Pro Infirmis:
- Zukunftsweisend umbauen – hindernisfrei wohnen
- Sensability – Informationen zu SIA 500: Sensability bietet detaillierte Erläuterungen zur SIA 500-Norm und ihre Anwendung im Bereich barrierefreies Bauen. Link: https://www.sensability.ch/sia500
