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Digitale Inklusion und Dienstleistungen

Von der Online-Reservierung in einem Restaurant bis zur elektronischen Umzugsmeldung oder E-Banking: Immer öfters werden Dienstleistungen von Behörden wie auch von Privaten digital. Um digitale Dienstleistungen nutzen zu können, müssen diese zugänglich (E-Accessibility) und bedienbar (Usability) sein. Zudem muss Wissen zur Benutzung vorhanden sein (Grundkompetenzen).

Die Digitalisierung betrifft sehr viele Lebensfelder. Soll diese inklusiv gestaltet werden, braucht es insbesondere auch Vernetzung der verschiedenen Akteure, Sensibilisierung, Wissensförderung, Hilfsmittel und Massnahmen zur Förderung von barrierefreien Informationen und Dienstleistungen wie auch Massnahmen zur Stärkung von digitalen Grundkompetenzen. Das EBGB nimmt zur Förderung der digitalen Inklusion einerseits eine handelnde Rolle mit eigenen Massnahmen ein, wie auch eine koordinierende Funktion zur Vernetzung und Förderung einer nationalen digitalen Inklusion.