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Dimensionen der Zugänglichkeit

Bei sozialen Beratungsangeboten sind folgende Bereiche im Hinblick auf Barrieren für Menschen mit Behinderungen besonders zu beachten:

  • Bauliche Infrastruktur: z. B. rollstuhlgängige WCs, Orientierungshilfen nach dem Mehr-Sinne-Prinzip (also die Bereitstellung von Informationen oder die Gestaltung von Umgebungen so, dass sie über mindestens zwei Sinne wahrgenommen werden können), Berücksichtigung von Barrierefreiheit in Brandschutzkonzepten.
  • Direkte und digitale Kommunikation: z. B. Einbezug von Gebärdensprachdolmetschenden; digitale Materialien sind in barrierefreier Form verfügbar, u.a. auch in Leichter Sprache und Gebärdensprachvideos.
  • Bekanntheit, Zugänglichkeit und Erreichbarkeit: z. B. Nutzung verschiedener Kanäle, aufsuchende Angebote, Möglichkeit der Begleitung durch eine Vertrauensperson.
  • Kompetenzen und Vernetzung der Mitarbeitenden: z. B. Sensibilisierung für Barrierefreiheit, Erfahrung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen, Kooperation mit (spezialisierten) Fachstellen.
  • Grundlagen und Qualitätssicherung: z. B. Berücksichtigung von Bedarfen in Konzepten, Feedbackmöglichkeiten für Klientinnen und Klienten, Beteiligung an der Weiterentwicklung (Partizipation).