Erwachsenenschutz
Für Menschen mit Behinderungen ist das Erwachsenenschutzrecht besonders wichtig. Der Erwachsenenschutz soll besonders schutzbedürftige Personen möglichst viel Selbstbestimmung gewährleisten.
Gutachten «Umfassende Beistandschaft»
Im Rahmen der «Behindertenpolitik 2023-2026» des Bundesrates wurde geprüft, ob im Bereich des Erwachsenenschutzes gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die in Artikel 398 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches vorgesehene umfassende Beistandschaft unter Berücksichtigung von Lehre und Praxis abgeschafft werden kann oder muss. Diese Form der Beistandschaft wird eingerichtet, wenn eine Person besonders hilfsbedürftig ist, insbesondere aufgrund einer dauerhaften Urteilsunfähigkeit. Sie umfasst alle Bereiche der persönlichen Betreuung, der Vermögensverwaltung und der Rechtsbeziehungen mit Dritten. Das EBGB hat ein Gutachten der Hochschule Luzern in Auftrag gegeben, um die Frage nach ihrer Notwendigkeit eingehend zu analysieren.
Teil I
Das erste Gutachten empfiehlt aus mehreren Gründen die ersatzlose Abschaffung der umfassenden Beistandschaft.
Teil II
In einem zweiten Rechtsgutachten untersucht Professor Rosch von der Hochschule Luzern , wie sich das schweizerische Erwachsenenschutz- und Handlungsfähigkeitsrecht weiterentwickeln kann, um den Willen und die Präferenzen von Menschen mit Behinderungen ins Zentrum zu stellen und der Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu entsprechen, und schlägt konkrete gesetzliche Anpassungen vor.
