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Grundlagendokumente, Qualitätssicherung und Angebotsentwicklung

Barrierefreiheit braucht kontinuierliche Weiterentwicklung. Dazu gehören regelmässige Standortbestimmungen (z. B. mit einem Selbsttest) und klare Leitlinien. Zentral ist das Feedback der Nutzenden – Menschen mit Behinderungen sollen gemäss UN-BRK aktiv einbezogen werden. Für eine strategische Umsetzung braucht es Ressourcen, Planungssicherheit und das klare Engagement von Trägerschaft und Leitung.

Partizipation

Menschen mit Behinderungen sollten von Anfang an in die Entwicklung neuer Beratungsangebote einbezogen werden. Auch bei bestehenden Angeboten ist ihre Mitwirkung wichtig – etwa bei strategischen Entscheidungen, digitalen Weiterentwicklungen oder in der Öffentlichkeitsarbeit. Dabei gilt: möglichst direkt Betroffene einbeziehen, nicht nur stellvertretende Personen.

Evaluation

Die Barrierefreiheit von Angeboten sollte regelmässig geprüft werden.

Planungssicherheit

Um Barrierefreiheit gezielt verbessern zu können, braucht es finanzielle Mittel und Planungssicherheit. Fördermassnahmen lassen sich oft nicht kurzfristig umsetzen. Reichen die Mittel der Trägerschaft nicht aus, kann es sinnvoll sein, zusätzliche Finanzierung z. B. bei Stiftungen, Kantonen oder dem Bund zu beantragen.