Schwerpunkt «Wohnen»
Ein wichtiger Artikel der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) betrifft das Wohnen und damit zusammenhängend die Wahlfreiheit beim Wohnen. Hierbei geht es sowohl um die Wohnform wie auch um den Wohnort. Bund und Kantone sind gemeinsam dafür verantwortlich, das selbstbestimmte Wohnen zu fördern. Das Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen die Unterstützungsmassnahmen erhalten, die ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Sie sollen diese Unterstützung unabhängig von der Wohnform erhalten können: Selbständig zuhause, begleitet oder betreut in Institutionen, über ambulante Dienstleistungsangebote bzw. durch betreuende Angehörige.

Statistiken
Weitere Informationen
- Vision der SODK für das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen
- Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative
- Gutachten zur Kompetenzausscheidung nach Art. 112b und Art. 112c BV
- Invalidenversicherung: Geldleistungen
- «sozialpolitik.ch»: Die Entwicklung des Wohnangebots für Menschen mit Behinderungen in der Schweiz
Rechstgutachten: Häusliche Gewalt in Institutionen für Menschen mit Behinderungen
Reform der Gesetzgebung zu Wohnverhältnissen für Menschen mit Behinderungen. Gutachten zur geltenden Rechtslage, zu den Handlungsmöglichkeiten und den zu schaffenden Rechtsgrundlagen (auf Französisch, Executive Summary auf Deutsch)
Finanzflüsse und Finanzierungsmodelle im Bereich Wohnangebote für Menschen mit Behinderung