Schwerpunkt «Wohnen»
Ein wichtiger Artikel der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) betrifft das Wohnen und damit zusammenhängend die Wahlfreiheit beim Wohnen. Hierbei geht es sowohl um die Wohnform wie auch um den Wohnort. Bund und Kantone sind gemeinsam dafür verantwortlich, das selbstbestimmte Wohnen zu fördern. Das Ziel ist es, dass Menschen mit Behinderungen die Unterstützungsmassnahmen erhalten, die ihrem individuellen Bedarf entsprechen. Sie sollen diese Unterstützung unabhängig von der Wohnform erhalten können: Selbständig zuhause, begleitet oder betreut in Institutionen, über ambulante Dienstleistungsangebote bzw. durch betreuende Angehörige.
