Sicherheitsmarkierungen
Transparente Ausstattungselemente und Glasflächen müssen mit kontrastierenden Markierungsstreifen versehen sein, die sich über die gesamte Breite erstrecken und in Höhen von 40–70 cm sowie 120–160 cm angebracht sind. Die Streifen sollten auch bei wechselnden Hintergründen und Lichtverhältnissen gut erkennbar sein. Eine Breite von 8 cm wird empfohlen. Ungesicherte Elemente wie Pflanzen, Dekorationen oder unterlaufbare Treppen sowie andere Hindernisse können die Mobilität beeinträchtigen und bergen Risiken – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. (Temporäre) Hindernisse müssen daher mindestens ertastbar und gut sichtbar sein.
Weiterführende Informationen
- SIA 500 Normen «Hindernisfreie Bauten»
- CSS Norm SN 640 075 «Hindernisfreier Verkehrsraum»
- Hindernisfreie Architektur. Die Schweizer Fachstelle
- Procap. Bauen und Verkehr
- Pro Infirmis: Zukunftsweisend umbauen – hindernisfrei wohnen
- Sensability – Informationen zu SIA 500: Sensability bietet detaillierte Erläuterungen zur SIA 500-Norm und ihre Anwendung im Bereich barrierefreies Bauen. Link: https://www.sensability.ch/sia500
