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Sicherheitsmarkierungen

Transparente Ausstattungselemente und Glasflächen müssen mit kontrastierenden Markierungsstreifen versehen sein, die sich über die gesamte Breite erstrecken und in Höhen von 40–70 cm sowie 120–160 cm angebracht sind. Die Streifen sollten auch bei wechselnden Hintergründen und Lichtverhältnissen gut erkennbar sein. Eine Breite von 8 cm wird empfohlen. Ungesicherte Elemente wie Pflanzen, Dekorationen oder unterlaufbare Treppen sowie andere Hindernisse können die Mobilität beeinträchtigen und bergen Risiken – insbesondere für Menschen mit Behinderungen. Temporäre Hindernisse müssen daher mindestens ertastbar und gut sichtbar sein.