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Staatenberichtsverfahren UNO-BRK

Gemäss Artikel 35 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dem Behindertenrechtsausschuss regelmässig über die Umsetzung der Konvention in ihren Ländern Bericht zu erstatten. Wo steht die Schweiz?