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Staatenberichtsverfahren UNO-BRK

Gemäss Artikel 35 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dem Behindertenrechtsausschuss regelmässig über die Umsetzung der Konvention in ihren Ländern Bericht zu erstatten. Wo steht die Schweiz?

Initialstaatenbericht

Im Jahr 2016 legte der Bundesrat dem Behindertenrechtsausschuss den ersten Bericht (= Initialstaatenbericht) über die Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz vor. Der Staatenbericht gibt Aufschluss über die Massnahmen, die die Schweiz zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen getroffen hat, die dabei erzielten Fortschritte sowie über den Handlungsbedarf. Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) koordinierte diesen Prozess, in den verschiedene Bundesstellen, die Kantone (über die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren SODK) und die Zivilgesellschaft eingebunden wurden. Auf zivilgesellschaftlicher Ebene wurde ein ergänzender Bericht («Schattenbericht») ausgearbeitet, der 2017 veröffentlicht wurde.

Abschliessende Bemerkungen des UN-BRK Ausschusses

Im Anschluss an die Prüfung des Initialstaatenberichts forderte der Behindertenrechtsausschuss die Schweiz auf, zusätzliche Informationen zu liefern: 2019 legte er dafür einen spezifischen Fragenkatalog («List of Issues») vor. Verschiedene Organisationen reichten von sich aus eine Stellungnahme beim Ausschuss ein. Dieser führte zudem Anhörungen mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft durch.

Das EBGB übernahm die Koordination der Antworten von Bund und Kantonen und legte sie dem Ausschuss im März 2022 in Anwesenheit der Generalsekretärin der SODK vor.

Am 13. April 2022 veröffentlichte der Ausschuss seine abschliessenden Bemerkungen, womit der erste Berichtszyklus der Schweiz abgeschlossen wurde. Das Dokument enthält über 80 Handlungsempfehlungen und ist eine Aufforderung an die Schweiz, ihre Bemühungen bei der Umsetzung der UNO-BRK fortzusetzen. Der Bundesrat hat auf Grundlage dieser Empfehlungen die Ziele und Massnahmen der Behindertenpolitik 2023-2026 ausgearbeitet.

Nächste Schritte

Der nächste Staatenbericht der Schweiz (gilt als zweiter, dritter und vierter Bericht) ist 2028 fällig. Er wird unter anderem die Ergebnisse der Behindertenpolitik des Bundesrats und die Umsetzung der Empfehlungen des UNO-Ausschusses zum Gegenstand haben.