Staatenberichtsverfahren UNO-BRK
Gemäss Artikel 35 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dem Behindertenrechtsausschuss regelmässig über die Umsetzung der Konvention in ihren Ländern Bericht zu erstatten. Wo steht die Schweiz?