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Veröffentlicht am 9. Juli 2024

Unser Auftrag

Das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) setzt sich als Fachstelle des Bundes für die volle, selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben ein. Zudem unterstützen wir innovative Projekte mit Finanzhilfen.

Wir informieren

Wir führen Veranstaltungen und Kampagnen durch und geben wissenschaftliche Studien und Expertisen in Auftrag. Wir beraten und sensibilisieren auf strategischer Ebene, beziehen in fachlicher Hinsicht Stellung und geben Empfehlungen ab.

Wir erstatten Bericht

Bundesrat und Parlament, internationale Organe und auch die Öffentlichkeit werden regelmässig über die Rechte und die Situation von Menschen mit Behinderungen in der Schweiz informiert. Wir sind zuständig für die Vorbereitung und die Koordination dieser Berichterstattung

Wir koordinieren

Um die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zu realisieren, braucht es die Zusammenarbeit und Vernetzung von Behörden und Privaten, Fachstellen, Verbänden sowie von Behindertenorganisationen und Selbstvertreterinnen und -vertretern. Wir schaffen im Austausch mit unseren Partnerinnen und Partnern Rahmenbedingungen, die es Menschen mit Behinderung erleichtern, selbstbestimmt und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Wir setzen um

Wir bringen unsere Expertise in Projekte ein und beteiligen uns im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens und bei parlamentarischen Geschäften. Wir fördern die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen mit eigenen Projekten in unseren thematischen Schwerpunkten.

Projektunterstützung

Wir unterstützen mit Finanzhilfen Projekte, welche die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen nachhaltig fördern. Diese können in verschiedenen Lebensbereichen durchgeführt werden, wie beispielsweise in der Bildung, im Beruf, im Wohnen, in der Mobilität, in der Kultur oder im Sport

  • Unterstützt werden können Projekte, die von einer gesamtschweizerischen oder sprachregional tätigen Organisation, von einem Kanton oder einer Gemeinde durchgeführt werden.
  • Bei Pilotversuchen zur Integration ins Erwerbsleben können auch Unternehmen unterstützt werden.
  • Das Vorhaben muss einen Projektcharakter mit klarem Anfang und Ende aufweisen.
  • Das Projekt soll seine Wirkung in der Schweiz entfalten.
  • Die Trägerschaft muss einen ausgewiesenen Anteil an Eigenleistungen oder weiteren Finanzierungsquellen erbringen.

Ziel

Im Auftrag des Bundesrats engagieren wir uns, die Zusammenarbeit aller Beteiligten kontinuierlich zu verbessern.

Wir fördern die Gleichstellung und setzen die Rechte von Menschen mit Behinderungen um. Im Rahmen der Behindertenpolitik definieren wir inhaltliche Prioriäten und geben gezielt Impulse bei der Realisierung der verschiedenen Massnahmen.

Das Ziel der Behindertenpolitik ist die volle, autonome und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Leben. Dieses Ziel lässt sich nur gemeinsam mit allen beteiligten Akteurinnen und Akteuren erreichen.