Zum Hauptinhalt springen

Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative

Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 das Vernehmlassungsverfahren für den Gegenvorschlag eröffnet. Dieses dauert bis zum 16. Oktober 2025.
Am 5. September 2024 wurde die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» eingereicht. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Ablehnung der Initiative empfohlen und erarbeitete einen Gegenvorschlag.

Anliegen der Inklusionsinitiative

Die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und Menschen ohne Behinderungen in allen Lebensbereichen. Menschen mit Behinderungen sollen im Rahmen der Verhältnismässigkeit Anspruch auf die nötigen Unterstützungs- und Anpassungsmassnahmen erhalten. Insbesondere sollen sie das Recht haben, ihre Wohnform und ihren Wohnort frei zu wählen.

Weitere Informationen

Entscheidung Bundesrat

Der Bundesrat unterstützt das Kernanliegen der Initiative. Aus seiner Sicht führen die vorgeschlagenen Verfassungsänderungen jedoch nicht zu direkten Verbesserungen im Lebensalltag der betroffenen Menschen. Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat Massnahmen auf Gesetzesebene vor. So können die Anliegen der Initiative gezielter und rascher umgesetzt werden. Der indirekte Gegenvorschlag, den der Bundesrat am 25. Juni 2025 in die Vernehmlassung gegeben hat, besteht aus zwei Teilen: einem Inklusionsrahmengesetz und einer IVG-Teilrevision.

Medienmitteilungen

Neues Rahmengesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Der Vorentwurf für ein neues Rahmengesetz zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen gibt Bund und Kantonen eine gemeinsame Stossrichtung und Leitlinien für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen vor. Der Entwurf definiert den programmatischen Rahmen für die Förderung der Inklusion und gibt so Ziele, Grundsätze und Prinzipien für die Unterstützungsmassnahmen von Bund und Kantonen vor. Zudem werden Grundsätze und Kriterien vorerst für den Bereich des Wohnens formuliert. In diesem Bereich besteht grosser Handlungsbedarf, was sich auch in den Forderungen der Inklusionsinitiative widerspiegelt.

Menschen mit Behinderungen sollen bei der Wahl ihres Wohnortes, ihrer Wohnform und bei den entsprechenden Unterstützungsmassnahmen über grösstmögliche Wahlfreiheit verfügen. Ebenso sollen die Kantone ein vielfältiges Angebot an bedarfsgerechten Unterstützungsmöglichkeiten bereitstellen, den Zugang zu preisgünstigen und hindernisfreien Wohnungen fördern und für betroffene Personen Informationen und Beratung zur Verfügung stellen. Auch in weiteren Bereichen besteht Handlungsbedarf, etwa im Bereich des ergänzenden Arbeitsmarkts. Hier könnten zu einem späteren Zeitpunkt ähnliche Massnahmen entwickelt werden.

Mit seinem Vorentwurf nimmt der Bundesrat auch Anliegen der Motion 24.3003 der SGK-N auf («Das IFEG modernisieren. Gleiche Wahlmöglichkeiten und entsprechende ambulante Unterstützung für Menschen mit Behinderungen im Bereich Wohnen»). Die Arbeiten zur Umsetzung der Motion sollen parallel zur Vernehmlassung weitergeführt werden und deren Ergebnisse gegebenenfalls in die Botschaft einfliessen. Die Umsetzung der Motion erfolgt unter Einbezug einer Begleitgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund, Kantonen, Behindertenorganisationen und Branchenverbänden.

Weitere Informationen

Die Teilrevision des Gesetzes über die Invalidenversicherung

Der zweite Teil des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusionsinitiative umfasst Massnahmen, die mit einer Teilrevision des IVG einhergehen. So sollen Menschen mit Behinderung einen besseren Zugang zu technisch modernen Hilfsmitteln haben (z.B. Prothesen). Die Invalidenversicherung (IV) soll mehr Möglichkeiten erhalten, die Preise für diese Hilfsmittel zu überprüfen und sie zu beeinflussen. Das Ziel ist es, dank tieferer Preise eine breitere Palette von modernen Hilfsmitteln abgeben zu können und so die selbstständige Lebensführung der Versicherten zu unterstützen.

Der Bundesrat will zudem den Zugang zum Assistenzbeitrag in der IV für Personen mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit vereinfachen. Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung, die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind und zu Hause leben möchten, können mit dem Assistenzbeitrag eine Person einstellen, die die erforderliche Unterstützung leistet. Dank dem Assistenzbeitrag wird die Selbstbestimmung und Autonomie gestärkt. Ferner will der Bundesrat Pilotversuche für die Förderung des selbstbestimmten Lebens dank einfacherer IV-Unterstützungsleistungen ermöglichen und dafür im IVG die gesetzliche Grundlage schaffen.

Weitere Informationen

Ergänzende Anpassungen im Behindertengleichstellungsgesetz

Bereits im Dezember 2024 hat der Bundesrat die Botschaft zur Teilrevision des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) verabschiedet. Diese nimmt ebenfalls wichtige Anliegen der Inklusionsinitiative auf und bildet zusammen mit dem indirekten Gegenvorschlag ein Massnahmenpaket zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Die in der Revision BehiG enthaltenen Massnahmen stärken die Rechte von Menschen mit Behinderungen auf Teilhabe am öffentlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben und sollen vor allem Verbesserungen in den Bereichen Arbeit und Dienstleistungen bringen. Ausserdem soll die Anerkennung und Förderung der schweizerischen Gebärdensprachen gesetzlich verankert werden.

Weitere Informationen