Laufende Gesetzgebungsrevisionen

Teilrevision BehiG
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. Dezember 2024 die Botschaft zur Revision des Behindertengleichstellungsgesetzes verabschiedet und ans Parlament überwiesen. Mit der Revision sollen die Rechte von Menschen mit Behinderungen gestärkt und ihre volle Teilhabe an der Gesellschaft sichergestellt werden. Sie sieht auch die Anerkennung der schweizerischen Gebärdensprachen vor. Mit der Revision des BehiG verstärkt der Bundesrat sein Engagement für eine inklusive, für alle Menschen zugängliche Gesellschaft. Die Revision ergänzt zudem den indirekten Gegenvorschlag zur «Inklusions-Initiative», dessen Eckwerte der Bundesrat ebenfalls beschlossen hat (siehe Medienmitteilung «Der Bundesrat erarbeitet einen indirekten Gegenvorschlag zur «Inklusions-Initiative»). Während der indirekte Gegenvorschlag Ziele und Grundsätze für die Inklusion festlegt, geht die Teilrevision des BehiG weiter; sie erweitert den Schutz vor Benachteiligungen und verbessert die sozialen Rahmenbedingungen.

Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative
Der Bundesrat hat am 25. Juni 2025 das Vernehmlassungsverfahren für den Gegenvorschlag eröffnet. Dieses dauert bis zum 16. Oktober 2025.Am 5. September 2024 wurde die Volksinitiative «Für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Inklusions-Initiative)» eingereicht. Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2024 die Ablehnung der Initiative empfohlen und erarbeitete einen Gegenvorschlag.