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Sie möchten eine Projektfinanzierung?

Neue Wege der Gleichstellung. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Projekts.

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist vielfältig. Massnahmen in vielen Bereichen sind nötig und auf verschiedene Weisen umsetzbar. Wir sind an gewisse Vorgaben gebunden, welche Projekte wir unterstützen können. Das sind zum Beispiel Bereiche, Trägerschaft oder auch der Projektcharakter welche die Entscheidung beeinflussen.

Wie stellen Sie ein Gesuch um Projektfinanzierung?

Gesuche müssen vollständig und termingerecht eingegeben werden. Die Eingabe erfolgt über das Portal eSubventionen unter «Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung». Das Gesuch wird vom EBGB geprüft. Den Entscheid fällt das Eidgenössische Departement des Innern, welches Sie dann schriftlich informiert.

Eingabetermine

Gesuche können in der Regel bis zum 15. März und 15. September des aktuellen Jahres eingegeben werden.

Der nächste Termin für die Eingabe von Gesuchen beim EBGB ist der 17. März 2026.

Ausnahme: Gesuche für Vorprojekte können Sie in eSubventionen laufend eingeben unter «Vorprojekt: Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung». Vorprojekte werden von uns so rasch als möglich überprüft. Weitere Informationen zu Vorprojekten finden Sie unter «Welche Projekte können unterstützt werden?».

Vorbereiten des Gesuchs

Eine erfolgreiche Projektumsetzung setzt voraus, dass das Projektvorhaben anhand eines detaillierten Projektkonzepts konkretisiert wird.

  • Das Gesuch wird direkt im Portal eSubventionen in eine Formularmaske eingegeben. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Bei jedem Formularfeld ist links unter «i» eine ausführliche Information hinterlegt. Die Zeichenzahl ist so bemessen, dass Sie jeden Punkt ausführlich darstellen können.
  • Vorprojekte können ganzjährig in eSubventionen unter «Vorprojekte» erfasst werden. Auch für Vorprojekte wird das Gesuch direkt in eine Formularmaske eingegeben. Beachten Sie die Hinweise, die links neben den Formularfeldern unter «i» hinterlegt sind.

Beilagen

Als Beilagen sind folgende Dokumente auf die Plattform eSubventionen hochzuladen:

Registration im Portal eSubventionen

Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie sich zuerst auf dem Portal eSubventionen registrieren. Registrieren Sie sich frühzeitig! Anleitungen und Hilfe gibt es im Reiter «Hilfe und Kontakt».

Gesuch einreichen

Reichen Sie das vollständige Gesuch spätestens am letzten Tag der Eingabefrist (15. März oder 15. September; Ausnahme, wenn der 15. auf ein Wochenende fällt, kann die Eingabe bis am folgenden Dienstag erfolgen - Status «Versand») auf der Eingabeplattform eSubventionen ein.

Die Eingabe eines Gesuchs, wenn noch nicht eingereicht, kann bis zur Eingabefrist ergänzt oder gelöscht werden.

Entscheid

Wir prüfen anschliessend Ihr Gesuch und bereiten den Entscheid vor, bei Bedarf unter Beizug von Fachleuten. Erfüllen mehr Projekte alle Kriterien, als finanziell unterstützt werden können, schlägt das EBGB dem EDI eine Priorisierung vor. Der Entscheid wird vom Eidgenössischen Departement des Innern gefällt und Ihnen schriftlich zugestellt. Die Gesuchsbearbeitung kann ab Termin für die Gesuchseingabe bis zu drei Monate Zeit in Anspruch nehmen.

Auszahlung

Der Auszahlungsmodus wird in der Verfügung festgehalten. Teilauszahlungen können an die Erfüllung bestimmter Auflagen geknüpft werden.