Neue Wege der Gleichstellung. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Projekts.
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen ist vielfältig. Massnahmen in vielen Bereichen sind nötig und auf verschiedene Weisen umsetzbar. Wir sind an gewisse Vorgaben gebunden, welche Projekte wir unterstützen können. Das sind zum Beispiel Bereiche, Trägerschaft oder auch der Projektcharakter welche die Entscheidung beeinflussen.
Wie stellen Sie ein Gesuch um Projektfinanzierung?
Gesuche müssen vollständig und termingerecht eingegeben werden. Die Eingabe erfolgt über das Portal eSubventionen unter «Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung». Das Gesuch wird vom EBGB geprüft. Den Entscheid fällt das Eidgenössische Departement des Innern, welches Sie dann schriftlich informiert.
Eingabetermine
Gesuche können in der Regel bis zum 15. März und 15. September des aktuellen Jahres eingegeben werden.
Der nächste Termin für die Eingabe von Gesuchen beim EBGB ist der 17. März 2026.
Ausnahme: Gesuche für Vorprojekte können Sie in eSubventionen laufend eingeben unter «Vorprojekt: Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung». Vorprojekte werden von uns so rasch als möglich überprüft. Weitere Informationen zu Vorprojekten finden Sie unter «Welche Projekte können unterstützt werden?».
Vorbereiten des Gesuchs
Eine erfolgreiche Projektumsetzung setzt voraus, dass das Projektvorhaben anhand eines detaillierten Projektkonzepts konkretisiert wird.
Das Gesuch wird direkt im Portal eSubventionen in eine Formularmaske eingegeben. Nehmen Sie sich dafür Zeit. Bei jedem Formularfeld ist links unter «i» eine ausführliche Information hinterlegt. Die Zeichenzahl ist so bemessen, dass Sie jeden Punkt ausführlich darstellen können.
Vorprojekte können ganzjährig in eSubventionen unter «Vorprojekte» erfasst werden. Auch für Vorprojekte wird das Gesuch direkt in eine Formularmaske eingegeben. Beachten Sie die Hinweise, die links neben den Formularfeldern unter «i» hinterlegt sind.
Beilagen
Als Beilagen sind folgende Dokumente auf die Plattform eSubventionen hochzuladen:
Im Projektkonzept wird die Grundidee des Projektes mit einem Wirkungsmodell dargestellt. Ein Wirkungsmodell beschreibt die Annahmen über die Wirkungsweise des Vorhabens. Es zeigt, wie für ein bestimmtes Problem mit Mittel (Input) und Massnahmen (Aktivitäten) die Ziele des Projekts (Outputs) erreicht werden sollen und zu welchen Veränderungen diese führen (Outcomes). Das Wirkungsmodell sollte unbedingt grafisch und schriftlich festgehalten werden. Hilfestellungen bei der Erarbeitung eines Wirkungsmodelles finden sie hier:
Der Zeitplan stellt in einer Gesamtübersicht dar, in welchem Zeitraum Sie die einzelnen Projektaktivitäten durchführen werden. Zeigen Sie auf, welche Aktivitäten Sie planen bzw. wie Sie vorgehen, um die Ziele Ihres Projekts zu erreichen. Teilen Sie Ihr Projekt in einzelne Projektetappen ein (z.B. Vorprojekt, Realisierung, Transfer, Evaluation, Abschluss) und ordnen Sie die Projektaktivitäten den einzelnen Etappen zu.
Erstellen Sie ein Detailbudget mit den Gesamtkosten des Projektes. Führen Sie mindestens folgende Kosten auf: Personalaufwand, Infrastrukturkosten, Materialkosten, Kosten für die Evaluation des Projektes, Öffentlichkeitsarbeit. Bitte führen Sie darin auch die jeweiligen Stundensätze und die geplanten Stunden des Projektpersonals auf. Bei der Durchführung von Aktivitäten ist darauf zu achten, dass sie für alle Menschen möglichst hindernisfrei zugänglich sind. Ein Budget für notwendige Anpassungen ist entsprechend einzuplanen.
Zeigen Sie weiter auf, wie das Projekt finanziert wird. Das Budget muss alle Finanzierungsquellen enthalten, insbesondere auch Eigenleistungen. Der Bund übernimmt in der Regel bis maximal 50 % der Projektkosten. Beantragte und gesprochene Beiträge sind ebenfalls aufzuführen. Das Budgetformular gibt eine Orientierung, welche Angaben benötigt werden. Sie können das Projektbudget aber auch in einer anderen Darstellung hochladen oder die einzelnen Posten direkt in eine Formularmaske auf eSubventionen eingeben.
Mit einer Evaluation wird die Wirkung und die Zielerreichung eines Projektes überprüft. Eine gute Evaluation wird von Projektbeginn an geplant. Das Evaluationskonzept beschreibt die Fragestellung an die Evaluation, zeigt auf, mit welchen Methoden und bei welchen Informationsträgern Daten erhoben und wie die Daten ausgewertet werden. Zudem gibt es Auskunft über die Verantwortlichkeiten, den Zeitpunkt der Erhebungen und die Finanzierung der Evaluation.
Zeigen Sie im Evaluationskonzept auf, wie Sie Ihr Projekt dokumentieren und die Ergebnisse Ihres Projekts beurteilen werden. Wie gehen Sie vor, um die Zielerreichung zu bewerten? Wie überprüfen Sie, ob das Projekt die gewünschte Wirkung bei der Zielgruppe erreicht hat? Wer führt die Evaluation durch?
Projekte mit einem Gesamtbudget ab CHF 200'000 müssen extern evaluiert werden. Falls dies der Fall ist und das Evaluationskonzept zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung noch nicht komplett ist, bitten wir Sie, die Anforderungen an die externen Evaluatoren an dieser Stelle auszuformulieren (Ausgangslage, Auftrag, Fragestellung, Budget, Zeitrahmen, geforderte Kompetenzen, Produkte, Anforderungen an Offerte, Bewertungskriterien der Offerten).
Bei Projekten mit einem Gesamtbudget bis zu CHF 200'000 ist eine interne Evaluation möglich.
Hier finden Sie mehr Informationen und Hilfestellungen zur Wirkungsmessung und Evaluation:
Um ein Gesuch einzureichen, müssen Sie sich zuerst auf dem Portal eSubventionen registrieren. Registrieren Sie sich frühzeitig! Anleitungen und Hilfe gibt es im Reiter «Hilfe und Kontakt».
Gesuch einreichen
Reichen Sie das vollständige Gesuch spätestens am letzten Tag der Eingabefrist (15. März oder 15. September; Ausnahme, wenn der 15. auf ein Wochenende fällt, kann die Eingabe bis am folgenden Dienstag erfolgen - Status «Versand») auf der Eingabeplattform eSubventionen ein.
Die Eingabe eines Gesuchs, wenn noch nicht eingereicht, kann bis zur Eingabefrist ergänzt oder gelöscht werden.
Entscheid
Wir prüfen anschliessend Ihr Gesuch und bereiten den Entscheid vor, bei Bedarf unter Beizug von Fachleuten. Erfüllen mehr Projekte alle Kriterien, als finanziell unterstützt werden können, schlägt das EBGB dem EDI eine Priorisierung vor. Der Entscheid wird vom Eidgenössischen Departement des Innern gefällt und Ihnen schriftlich zugestellt. Die Gesuchsbearbeitung kann ab Termin für die Gesuchseingabe bis zu drei Monate Zeit in Anspruch nehmen.
Auszahlung
Der Auszahlungsmodus wird in der Verfügung festgehalten. Teilauszahlungen können an die Erfüllung bestimmter Auflagen geknüpft werden.