Barrierefreiheit und Zugänglichkeit
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit werden häufig synonym verwendet. Barrierefreiheit ist essentiell für die Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. Im digitalen Kontext wird in diesem Zusammenhang häufig vom Universal Design gesprochen.

Begriff Barrierefreiheit
Barrierefreiheit und Zugänglichkeit werden häufig synonym verwendet. Für die Barrierefreiheit sind Aspekte auf unterschiedlichen Ebenen bzw. in unterschiedlichen Dimensionen relevant: Von baulichen über kommunikative bis hin zu sozialen und psychologischen Aspekten. Nach dem bio-psycho-sozialen Modell entsteht eine Barriere im Zusammenspiel zwischen einer individuellen Beeinträchtigung, persönlichen und Umweltfaktoren. Merkmale eines Angebots können für verschiedene Menschen unterschiedlich schwer zu überwindende Barrieren darstellen. Deshalb ist eine intersektionale Perspektive unerlässlich. Barrieren sind relational zu verstehen und sind nicht unabhängig voneinander oder von individuellen und persönlichen Merkmalen der Betroffenen.

Rechtliche Grundlagen
Barrierefreiheit ist essenziell für die Teilhabe und Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen. In der Schweiz stützen sich die rechtlichen Grundlagen auf nationale und internationale Regelwerke.

Universal Design
Universal Design (universelles Design) verfolgt das Ziel, Produkte, Räume, Programme und Dienstleistungen so zu gestalten, dass sie von möglichst vielen Menschen ohne Anpassung nutzbar sind – unabhängig von Alter, Fähigkeiten oder Herkunft. Das Konzept wurde ursprünglich entwickelt in Bezug auf das Bauwesen, heute wird es auch auf digitale und soziale Kontexte angewendet. Denn auch soziale Beratungsangebote profitieren vom universellen Design: Sie können so gestaltet werden, dass sie breit zugänglich sind – baulich, kommunikativ und organisatorisch. Die sieben Prinzipien des Universal Design helfen dabei: