Behindertengleichstellungsgesetz BehiG
Die Bundesverfassung verbietet die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen (Art. 8 Absatz 2) und sieht gesetzliche Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen vor (Art. 8 Abs. 4) vor. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG; SR 151.3) setzt die Beseitigung von Benachteiligungen in zentralen Bereichen um.