Internationales Recht

Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention BRK) ist das erste internationale Spezialübereinkommen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Die Konvention anerkennt die Behinderung als Teil der menschlichen Vielfalt. Ihr Ziel ist, dass weltweit alle Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte wie Menschen ohne Behinderungen in Anspruch nehmen können.

Staatenberichtsverfahren UNO-BRK
Gemäss Artikel 35 der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, dem Behindertenrechtsausschuss regelmässig über die Umsetzung der Konvention in ihren Ländern Bericht zu erstatten. Wo steht die Schweiz?

Weitere internationale Rechtsinstrumente
Die UNO hat neun Übereinkommen sowie acht dazugehörige Zusatzprotokolle verabschiedet. In Zusammenhang mit dem Gleichstellungsrecht für Menschen mit Behinderungen sind insbesondere folgende Übereinkommen relevant: