Schwerpunkt «Digitale Inklusion und Dienstleistungen»

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19.11.2026 Online Fachtagung «E-Accessibility»

Digitale Inklusion und Dienstleistungen
Von der Online-Reservierung in einem Restaurant bis zur elektronischen Umzugsmeldung oder E-Banking: Immer öfters werden Dienstleistungen von Behörden wie auch von Privaten digital. Um digitale Dienstleistungen nutzen zu können, müssen diese zugänglich (E-Accessibility) und bedienbar (Usability) sein. Zudem muss Wissen zur Benutzung vorhanden sein (Grundkompetenzen). Die Digitalisierung betrifft sehr viele Lebensfelder. Soll diese inklusiv gestaltet werden, braucht es insbesondere auch Vernetzung der verschiedenen Akteure, Sensibilisierung, Wissensförderung, Hilfsmittel und Massnahmen zur Förderung von barrierefreien Informationen und Dienstleistungen wie auch Massnahmen zur Stärkung von digitalen Grundkompetenzen. Das EBGB nimmt zur Förderung der digitalen Inklusion einerseits eine handelnde Rolle mit eigenen Massnahmen ein, wie auch eine koordinierende Funktion zur Vernetzung und Förderung einer nationalen digitalen Inklusion.

Geschäftsstelle E-Accessibility Bund
Die Geschäftsstelle koordiniert die Umsetzung der E-Accessibility in der Bundesverwaltung. Sie berät die Departemente und die Bundeskanzlei in Fragen des barrierefreien Zugangs zu Behördendienstleistungen des Bundes und nimmt Einsitz in verschiedene Gremien und Arbeitsgruppen. Die Geschäftsstelle ist beim Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen angesiedelt.Kontakt: e-accessibility@gs-edi.admin.ch
Hilfsmittel für eine barrierefreie digitale Kommunikation
Die Aufbereitung von digitalen barrierefreien Informationen umfasst verschiedene Bereiche und Themen. Hier finden Sie Tipps, Hilfsmittel und Anleitungen für die Umsetzung.

Barrierefreie Beratungsangebote – Informationen und Selbsttest
Soziale Beratungsangebote richten sich grundsätzlich an alle Menschen. Doch nicht alle können sie tatsächlich nutzen. Menschen mit Behinderungen sind oft davon ausgeschlossen oder benachteiligt. Für den Zugang zu sozialen Beratungsangeboten ist deren Barrierefreiheit sehr wichtig. Barrieren können ganz unterschiedlich ausfallen: Für Personen mit Mobilitätsbehinderungen sind es etwa Stufen oder Schwellen. Für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen fehlende akustische, visuelle oder taktile Orientierungshilfen. Komplexe Strukturen oder Reizüberflutung können Menschen mit psychischen Behinderungen benachteiligen. Nicht einfach verständliche Informationen können Personen mit geringen Lesekompetenzen ausschliessen.Wie können soziale Beratungsangebote gestaltet werden, damit sie für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind? Erfahren Sie es hier!

Tipps und Einblicke in die E-Accessibility
Sehen Sie hier im Video wichtige Tipps und Inputs für die Umsetzung der Barrierefreiheit anhand des Beispiels der Plattform SDGital2030.ch. Barrierefreiheit ist auch Teil der digitalen Nachhaltigkeit und Thema innerhalb der Sustainable Development Goals, SDGs der «Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung», insbesondere in Ziel Nummer 4 (Hochwertige Bildung) oder im Ziel 10 (Weniger Ungleichheiten). Im untenstehenden Video des EDA und des EBGB erhalten Sie einen Einblick in das Thema.

Allianz Digitale Inklusion Schweiz - ADIS
Die ADIS wurde im Jahr 2024 von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider initiiert. Das EBGB ist als Mit-Initiantin heute im Vorstand der ADIS vertreten. Wir leisten als Mitglied einen aktiven Beitrag für eine digitale Zukunft.

European Accessibility Act EAA
Barrierefreiheit im digitalen Raum wird immer wichtiger. Der European Accessibility Act (EAA) soll den Markt für barrierefreie Produkte und Dienstleistungen in der EU vereinheitlichen. Dies hat auch Auswirkungen auf die Schweiz.