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Themen der Gleichstellung

Schwerpunktthemen der Behindertenpolitik

Schwerpunkt «Digitale Inklusion und Dienstleistungen»

Foto von Devènes (Bundeskanzlei): Medienkonferenz.

Partizipation

Menschen mit Behinderungen haben oft eingeschränkte Möglichkeiten über ihr Leben bestimmen zu können, sich am gesellschaftlichen Diskurs zu beteiligen und politisch mitentscheiden zu können. Ziel des Programms ist daher, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen am politischen und gesellschaftlichen Leben zu verbessern. Im Rahmen des Programms «Partizipation» arbeiten Behörden und Zivilgesellschaft auf kantonaler und nationaler Ebene zusammen, um die Selbstbestimmung und die gesellschaftliche und politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Das Programm verfolgt vier Ziele.

Weitere Gleichstellungsthemen

Bauten und Anlagen

Für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben muss man Zugang haben. Zugang an Orte, wo sich das gesellschaftliche Leben abspielt. Namentlich zu Bauten und Anlagen des privaten und öffentlichen Lebens. Das sind zum Beispiel barrierefreie Wohnungen, Arbeitsgebäude, Schulhäuser, Stimmlokale, Spitäler, Banken, Poststellen, Restaurants, Konzertsäle usw.Bei der Umsetzung der Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im Baubereich ist das kantonale Baurecht von grosser Bedeutung. Die Kompetenz über die meisten öffentlichen Gebäude liegt entsprechend bei den kantonalen und kommunalen Baubehörden. Für Gebäude des Bundes und der ETH sind das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL), Armasuisse Immobilien und der ETH-Rat zuständig.Die Durchsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durch die kommunalen und kantonalen Behörden. Betroffene und Behindertenorganisationen übernehmen eine wichtige Kontrollfunktion bei der Umsetzung. Sie haben die Möglichkeit, gegen eine Baubewilligung Beschwerde zu führen und Zugänglichkeit zu verlangen.

Öffentlicher Verkehr

Die uneingeschränkte Mobilität ist eine wesentliche Voraussetzung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Die Barrierefreiheit des öffentlichen Verkehrs ist ein zentraler Regelungspunkt im Behindertengleichstellungsgesetz BehiG. Ein barrierefreier öffentlicher Verkehr bedeutet Zugänglichkeit für alle auf Schienen, im Wasser und in der Luft. Dafür braucht es einerseits bauliche Massnahmen, damit die Nutzung von Zug, Bus, Schiff und Flugzeug hindernisfrei möglich ist. Andererseits müssen auch die Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs barrierefrei ausgestaltet sein. Dazu gehören zum Beispiel ein stufenloser Zugang für Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen mit Mobilitätsbehinderungen. Aber auch optische und akustische Informationen sowie Leitlinien für hör- oder sehbehinderte Reisende sind wichtig. Zudem sollte ein Reiseticket selbstständig gelöst werden können.

Bildung

Der Bildungsbereich ist für die Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen besonders wichtig. Eine angemessene Bildung erleichtert insbesondere den Eintritt ins Arbeitsleben. Zudem ist die Schule ein wichtiger Ort der Integration. Hier lernen Kinder ganz selbstverständlich das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen. Dazu muss die Bildung die verschiedenen individuellen Bedürfnisse und Kompetenzen berücksichtigen, Nachteile ausgleichen und Kompetenzen spezifisch fördern. Die Wirkung dieses Inklusionsansatzes in der Bildung zeigt sich schon in den Statistiken. Seit 2004 nimmt der Anteil von Kindern in Sonderklassen ab. Der Bildungsstand ist jedoch immer noch nicht ausgeglichen. Menschen ohne Behinderungen haben im Durchschnitt höhere Bildungsabschlüsse als Menschen mit Behinderungen. Dasselbe gilt für besuchte Weiterbildungen.

Frauen mit Behinderungen

Frauen mit Behinderungen können von mehrfacher Diskriminierung betroffen sein und gehören deshalb zu den besonders verletzlichen Gruppen. Vor allem Frauen mit Behinderungen sind deutlich stärker als die Durchschnittsbevölkerung von Gewalt betroffen und bedürfen eines erhöhten Schutzes.

Gesundheit

Gesundheitliche Chancengleichheit bedeutet: Menschen mit Behinderungen dürfen keine Nachteile haben, wenn es darum geht, gesund zu werden oder gesund zu bleiben. Dafür ist die Zugänglichkeit zur Gesundheitsförderung, zur Prävention von Krankheiten und zur medizinischen Versorgung eine wichtige Voraussetzung. Das sind einerseits barrierefreie Gebäude: Solange nicht alle Gesundheitspraxen zugänglich sind ist die freie Arztwahl für Patienten und Patientinnen mit Behinderungen nicht gewährleistet. Andererseits bedeutet die gesundheitliche Chancengleichheit aber auch den gleichberechtigten Zugang zu medizinischen Dienstleistungen und zu Programmen der Gesundheitsförderung. Diese müssen für Menschen mit Behinderungen den gleichen Qualitätsstandard aufweisen wie für alle andern auch. Die Kommunikation muss sichergestellt werden. Gehörlose Menschen brauchen Gebärdensprachdolmetschende. Menschen mit geistigen Behinderungen oder Lernschwierigkeiten brauchen für schriftliche Informationen die Leichte Sprache. Zudem sollen die medizinischen Leistungen, Präventions- und Gesundheitsförderungsprogramme den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen angepasst sein und nicht teurer sein als für Menschen ohne Behinderungen.

Teilhabe an Kultur, Freizeit und Sport

Tanzen in einem Rollstuhl? Ins Museum als blinde Person? Gleichstellung beinhaltet auch die Möglichkeit, die Freizeit selbstgewählt zu gestalten. An kulturellen Anlässen dabei zu sein, scheitert für Interessierte mit Behinderungen oft an unüberwindbaren Hindernissen. Aber auch die Teilnahme an Sportveranstaltungen und am Vereinsleben ist oft erschwert. Es ist wichtig, dass Menschen mit Behinderungen am öffentlichen Leben teilhaben können, und Zugang haben zu den Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theater, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdestinationen. Dies bedingt auch einen barrierefreien Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten. Alle Menschen sollen ein vielseitiges Angebot an Aktivitäten nutzen, ihre kreativen Fähigkeiten weiterentwickeln und eigenständig einen Sport ausüben können.